Aufgrund der Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze mit 1. 1. 2022 (siehe Zak 2021/693, 392) ändern sich auch die in den folgenden Tabellen angegebenen unterhaltsrechtlichen (Orientierungs-)Werte. Näher erläutert sind die dargestellten Werte in Zak 2008/39, 26. Zu den Regelbedarfssätzen für 2021/2022 siehe Zak 2021/485, 269.