Das Buch wird einem gleich sympathisch, liest man im Vorwort von seinem Zustandekommen und den dahinterstehenden Überlegungen. Neben der umfassenden und minutiösen Darstellung der Thematik beeindrucken die zahlreichen für die Beratungspraxis bestimmten Beispiele, Muster und Formulierungsvorschläge. Egal an welches Detail man denkt (zB Belastungs- und Veräußerungsverbot, Unvollständigkeit der Vereinbarung, Mindestsicherung oder Witwenversorgung der Ärztekammer): Man findet es behandelt, bis hin zum Verzicht auf den Ersatz der Detektivkosten. Zur Frage der persönlichen Anhörung im Scheidungstermin bei Gericht favorisiert der Autor die Möglichkeit der Vertretung (Rz 63). Bei der "paktierten Scheidung" rät der Autor dazu, vor dem Abschluss eines Aufteilungsvergleichs einen Aufteilungsantrag nach den §§ 81 ff EheG zu stellen, um die Gebühren eines prätorischen Aufteilungsvergleichs zu vermeiden (Rz 183).