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Keine Kontrollpflicht des Anwalts nach Auftragseinschränkung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/29Zak 2021, 18 Heft 1 v. 20.1.2021

RAO: § 9 Abs 1

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299

Unter Umständen muss ein Rechtsanwalt auch über seinen Auftrag hinausgehende Handlungen setzen, um den Mandanten vor drohenden Nachteilen zu schützen. Die Sorgfaltspflichten des Anwalts dürfen aber nicht überspannt werden.

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