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Feststellungsklage wegen erheblicher Bandbreite der geschätzten Sanierungskosten

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/26Zak 2021, 17 Heft 1 v. 20.1.2021

ABGB: § 933a

ZPO: § 228

Der Ersatzanspruch für einen bereits entstandenen Schaden kann grundsätzlich nur mit einem Leistungsbegehren eingeklagt werden. Für eine Feststellungsklage fehlt idR das rechtliche Interesse.

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