WEG: § 23, § 24, § 52 Abs 2 Z 4
ABGB: § 509
Im wohnungseigentumsrechtlichen Außerstreitverfahren können Zustellungen an mehr als sechs Wohnungseigentümer gem § 52 Abs 2 Z 4 WEG durch Hausanschlag erfolgen. Eine solche Zustellung ist auch gegenüber Wohnungseigentümern, die dem Verfahren bisher nicht beigezogen wurden und in der Entscheidungsausfertigung nicht namentlich angeführt sind, wirksam.