ABGB: § 786
Gem § 786 ABGB haben Hinzurechnungsberechtigte (insb Pflichtteilsberechtigte) einen Auskunftsanspruch über Schenkungen, der sich gegen die Verlassenschaft, die Erben und die Geschenknehmer richtet. Kein Auskunftsanspruch besteht, wenn eine Hinzurechnung der Schenkung von vornherein ausgeschlossen ist, etwa weil es sich um eine Schenkung geringen Werts aus laufenden Einkünften des Erblassers handelt.