In der Vorabentscheidung C-774/19 , Personal Exchange International hat der EuGH erneut ausgesprochen, dass eine bei Vertragsabschluss bestehende Verbrauchereigenschaft iSd Art 15 EuGVVO 2001 (= Art 17 EuGVVO 2012) im Fall eines Dauerrechtsverhältnisses verloren gehen kann, wenn es mit der Zeit einen im Wesentlichen beruflichen Charakter erlangt (siehe auch C-498/16 , Schrems/Facebook Ireland = Zak 2018/141, 79). In diesem Fall ging es um die Nutzung einer Online-Plattform für Pokerspiele. Nach Ansicht des EuGH reicht es für den Verlust der Verbraucherstellung nicht aus, dass der Nutzer über besondere Kenntnisse im Pokerspiel verfügt, viele Stunden täglich spielt und erhebliche Gewinne erzielt.