In Zusammenhang mit dem "Abgasskandal" hat der EuGH (C-693/18 ) vor Kurzem klargestellt, dass eine Abschalteinrichtung in einem Kfz, die Emissionswerte bei Zulassungstest-Bedingungen verringert, nicht mit der EU-Typengenehmigungs-VO 715/2007 vereinbar ist, auch wenn ihre Funktion dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors bei normalem Gebrauch zu verhindern.