EO idF vor GREx: § 330, § 331
Der exekutive Zugriff auf ein anderes Vermögensrecht setzt dessen Verwertbarkeit voraus. Das Recht muss daher wenigstens seiner Ausübung nach übertragbar sein.
Über eine Exekution auf andere Vermögensrechte kann der betreibende Gläubiger einem Medienunternehmen nicht gem § 331 EO aF verbieten lassen, Werbespots des Verpflichteten auszustrahlen, um auf diesen Zahlungsdruck auszuüben.