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Schlagwortartige Angabe der Kriterien für den Lagezuschlag ausreichend

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiterin: Wolfgang KolmaschZak 2021/669Zak 2021, 377 Heft 19 v. 3.12.2021

MRG: § 16 Abs 4

Gem § 16 Abs 4 MRG ist ein Lagezuschlag nur zulässig, wenn dem Mieter die dafür maßgeblichen Umstände spätestens bei Zustandekommen des Mietvertrags in Schriftform bekanntgegeben worden sind. Für dieses Formerfordernis gilt kein strenger Maßstab. Die schlagwortartige Anführung der Lagekriterien im Mietvertrag genügt.

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