WEG: § 16 Abs 2
ABGB: § 521
§ 16 Abs 2 WEG, der das Änderungsrecht des Wohnungseigentümers beschränkt, kann nicht analog auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Alleineigentümer eines Hauses mit mehreren Wohnungen und dem Wohnungsgebrauchsberechtigten einer nicht einmal im Wohnungseigentum stehenden Wohnung angewendet werden. Die Judikatur zur Genehmigungspflicht der touristischen Kurzzeitvermietung von Wohnungseigentumsobjekten mit Wohnungswidmung lässt sich daher nicht direkt auf den Fall übertragen, dass der Eigentümer die anderen Wohnungen touristisch verwertet.