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Keine Zurechnung der Wohnversorgung wegen Kredittilgung in der Vergangenheit

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/659Zak 2021, 374 Heft 19 v. 3.12.2021

ABGB: § 231

Die Anrechnung der Wohnversorgung des Kindes als Naturalunterhaltsleistung setzt voraus, dass sie dem Unterhaltspflichtigen zurechenbar ist. Dies ist der Fall, wenn der Unterhaltspflichtige die Kosten der Wohnversorgung trägt oder er dem Kind zur Wohnversorgung sein Eigentum zur Verfügung stellt.

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