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Abgeltung von Pflegeleistungen unter Einschluss von Bereitschaftszeiten

ThemaRA Univ.-Prof. Mag. rer. soc. oec. Dr. iur. Christian HuberZak 2021/655Zak 2021, 367 Heft 19 v. 3.12.2021

Hat eine Entscheidung des deutschen Bundesarbeitsgerichts Auswirkungen auch für Österreich? Eine alternde Gesellschaft bringt es mit sich, dass der Bedarf nach (individuellen) Pflegeleistungen steigt: Einerseits gibt es - gemessen an der Gesamtbevölkerung - immer mehr Personen im höheren Alter; und auch deren Alter ist noch im Steigen begriffen. In Deutschland gibt es ca 4,1 Mio Menschen, die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen;11Die Werte für Österreich betragen häufig ein Zehntel. drei von vier werden dabei zu Hause betreut.22 Haan/Schmieder, Die privat bereitgestellte Pflege braucht sichere Rahmenbedingungen, ZEIT ONLINE vom 2. 7. 2021, https://www.zeit.de/wirtschaft/2021-06/urteil-bundesarbeitsgericht-pflegepolitik-pflegesystem-demographischer-wandel?wt_zmc=sm.ext.zonaudev.mail.ref.zeitde.share.link.x (22. 11. 2021). Viele dieser Personen legen Wert darauf, die "Schlussetappe" ihres Lebens möglichst in den vertrauten eigenen vier Wänden zu verbringen. Zum Teil gibt es (noch) familiäre Solidarität: Die gleiche33Zur Ersatzfähigkeit der Pflegeleistungen bei Verletzung der Schwägerin bei Betreuung des Schwagers im gleichen Haushalt 2 Ob 179/18i = EvBl 2019/147 (S. Gruber) = RZ 2019/14, 114 (Spenling) = Zak 2019/367, 198 = ZVR 2020/99 (Ch. Huber). oder die nächste44Zur Ersatzfähigkeit der Pflegeleistungen bei Verletzung des Sohnes bei Betreuung der betagten Eltern außerhalb des gleichen Haushalts 2 Ob 43/21v = Zak 2021/540, 298; dazu demnächst Ch. Huber in ÖJZ. Generation erbringt zumindest partiell erforderliche Pflegeleistungen, damit solcher "Komfort" möglich ist.

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