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Smarte Lautsprecher - Passivlegitimation für Verbandsklage gegen Software-Nutzungsbedingungen

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/632Zak 2021, 355 Heft 18 v. 15.11.2021

KSchG: § 28

Als AGB-Verwender für eine Verbandsklage passiv legitimiert kann grundsätzlich nur ein Vertragspartner des unter Zugrundelegung der AGB geschlossenen Vertrags sein. Ein Dritter kann nur im Fall eines erheblichen Eigeninteresses an der Verwendung der AGB als Verwender qualifiziert werden.

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