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Keine Feststellung der konkreten Pflichtteilsberechtigung im Verlassenschaftsverfahren

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/630Zak 2021, 355 Heft 18 v. 15.11.2021

AußStrG: § 165 Abs 1 Z 6

ABGB: § 756, § 804

Ein Beschluss, mit dem die konkrete Pflichtteilsberechtigung festgestellt wird, kommt im Verlassenschaftsverfahren mangels Rechtsgrundlage nicht in Betracht. Über das Bestehen des Pflichtteilsanspruchs kann nur im Pflichtteilsprozess entschieden werden.

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