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Anspannung nach Vermögensverzicht schon bei Fahrlässigkeit

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/625Zak 2021, 353 Heft 18 v. 15.11.2021

ABGB: § 231

Die Anspannungsobliegenheit des geldunterhaltspflichtigen Elternteils endet nicht bei der Deckung des Regelbedarfs.

Dass das tatsächlich erzielte Einkommen nicht zur Deckung der angemessenen Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten ausreicht, bildet keine Voraussetzung für die Anspannung des geldunterhaltspflichtigen Elternteils auf fiktive Vermögenserträge.

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