Den Ausschluss eines schlichten Miteigentümers aus der Gemeinschaft analog § 36 WEG hat der OGH abgelehnt (5 Ob 63/10s = Zak 2010/605, 353). Der Autor befürwortet eine Ausschlussklage in der schlichten Miteigentumsgemeinschaft in Analogie zu § 1213 ABGB, der den Ausschluss von GesbR-Gesellschaftern regelt. Wenn eine Naturalteilung möglich ist, sei dem Ausgeschlossenen der Verkehrswert jenes Teils, den er dabei erhalten hätte, auszuzahlen. Ansonsten stehe ihm jener Betrag zu, den er bei einer Zivilteilung erhalten hätte.