Nach 2 Ob 198/20m = Zak 2021/124, 75 vermindert das Pflegevermächtnis (§§ 677 f ABGB) die Bemessungsgrundlage für Pflichtteilsansprüche nicht. Die Autorin kritisiert diese Entscheidung und zieht aus der historischen und systematischen Interpretation des § 677 ABGB den gegenteiligen Schluss.