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Zuwarten mit Reparaturauftrag als Verstoß gegen die Schadensminderungsobliegenheit

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/605Zak 2021, 339 Heft 17 v. 29.10.2021

ABGB: § 1304

Der Geschädigte muss den Auftrag zur Reparatur des beschädigten Kfz so rasch wie möglich erteilen, um im Sinn der Schadensminderungsobliegenheit weitere Kosten (wie Standgebühren und Mietwagenkosten) möglichst gering zu halten.

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