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Aufklärungs- und Belehrungspflicht des Rechtsanwalts über Verjährung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/604Zak 2021, 338 Heft 17 v. 29.10.2021

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299, § 1486 Z 1

RAO: § 9 Abs 1

Die Intensität der Aufklärungs- und Belehrungspflichten des Rechtsanwalts hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn der Mandant selbst rechtskundig ist, können die Anforderungen geringer ausfallen.

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