vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Grobes Verschulden am Mietzinsrückstand wegen übertriebener Zinsminderung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/602Zak 2021, 338 Heft 17 v. 29.10.2021

MRG: § 33 Abs 2 und 3

ABGB: § 1096 Abs 1

Auch einer juristischen Laiin muss klar sein, dass Verunreinigungen durch Tierkot und -urin vor der Wohnungstüre und beim Pkw-Abstellplatz keinesfalls eine Zinsminderung um 100 % rechtfertigen. Im Fall der gänzlichen Zahlungsverweigerung aufgrund dieser Umstände trifft die Mieterin ein grobes Verschulden an den entstehenden Mietzinsrückständen. Die Abwendung der Kündigung oder Vertragsaufhebung durch den Vermieter im Weg der Nachzahlung gem § 33 Abs 2 und 3 MRG ist daher ausgeschlossen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte