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Kondiktionsanspruch des Haftpflichtversicherers wegen Überzahlung verjährt in 30 Jahren

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/601Zak 2021, 337 Heft 17 v. 29.10.2021

ABGB: § 1431, § 1479

KHVG: § 27 Abs 1

Der Versicherer kann die Zahlung gem § 1431 ABGB zurückverlangen, wenn er irrtümlich gezahlt hat, obwohl Leistungsfreiheit oder eine geringere Leistungspflicht bestand. Die Beweislast für das Nichtbestehen der Schuld und den Irrtum liegt bei ihm.

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