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Ausfolgung des Originals einer letztwilligen Verfügung ausgeschlossen

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/596Zak 2021, 335 Heft 17 v. 29.10.2021

AußStrG: § 152 Abs 3

Geo: § 168, § 173 Z 7

Das im Verlassenschaftsverfahren vorgelegte Original der letztwilligen Verfügung ist dauerhaft bei Gericht zu verwahren. Die Ausfolgung ist unabhängig von der Intensität der Aufbewahrungs- und Ausfolgungsinteressen ausgeschlossen.

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