ABGB: § 297, § 435, § 879 Abs 1
Ein Superädifikat des Bestandnehmers kann auch im Fall eines unbefristeten Bestandvertrags vorliegen. Aus der fehlenden Befristung lässt sich nicht zwingend ableiten, dass eine die Qualifikation als Superädifikat ausschließende Belassungsabsicht besteht.