vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bestellung eines Kurators auf Antrag eines Verlassenschaftsgläubigers

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/565Zak 2021, 314 Heft 16 v. 15.10.2021

ABGB: § 811

AußStrG: § 2 Abs 1 Z 3, § 173 Abs 1

Gem § 811 ABGB kann ein Verlassenschaftsgläubiger die Bestellung eines Kurators beantragen, wenn die Verlassenschaft sonst nicht vertreten ist. Insofern hat er im Verlassenschaftsverfahren Parteistellung und Rechtsmittellegitimation.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte