ABGB: § 231
Die Nutzung des Firmenwagens durch den Unterhaltspflichtigen für Privatzwecke ist ein Naturalbezug mit Einkommensersatzfunktion, der die Unterhaltsbemessungsgrundlage erhöht. Bei der Bewertung ist grundsätzlich der steuerliche Sachbezugswert heranzuziehen. Wie bei steuerlich begünstigten Elektroautos vorzugehen ist, bleibt offen.