Zu 2 Ob 150/20b = Zak 2021/238, 136: Wenn der Kläger nur einen Reparaturkostenvorschuss begehrt, ohne eine Reparaturabsicht zu behaupten, ist die Klage abzuweisen. Da das Begehren nicht auf den Ersatz der objektiven Wertminderung gestützt ist, kommt ein Zuspruch auch unter diesem Titel nicht in Betracht.