ABGB idF vor ErbRÄG 2015: § 647, § 662, § 685, § 692
Wenn ein wechselseitiges Testament ein Vermächtnis enthält, ist im Zweifel davon auszugehen, dass es zur Gänze vom erstverstorbenen Testator und nicht von beiden je zur Hälfte ausgesetzt ist.
ABGB idF vor ErbRÄG 2015: § 647, § 662, § 685, § 692
Wenn ein wechselseitiges Testament ein Vermächtnis enthält, ist im Zweifel davon auszugehen, dass es zur Gänze vom erstverstorbenen Testator und nicht von beiden je zur Hälfte ausgesetzt ist.