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Verschuldensteilung - Vorrangverletzung vs Geschwindigkeitsübertretung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/506Zak 2021, 278 Heft 14 v. 10.9.2021

ABGB: § 1304, § 1311, § 1325

StVO: § 19, § 20

Bei der Verschuldensteilung wiegt eine Vorrangverletzung schwerer als andere Verkehrswidrigkeiten, wie zB eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Für gleichteiliges Verschulden müsste eine besonders schwerwiegende Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (um 50 % bis 100 %) vorliegen.

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