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Sanierung unter Veränderung des Erscheinungsbildes als ordentliche Verwaltungsmaßnahme

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/466Zak 2021, 257 Heft 13 v. 18.8.2021

WEG: § 2 Abs 4, § 18, § 24 Abs 6, § 28, § 29

ABGB: § 914

Gegenstand eines Mehrheitsbeschlusses der Eigentümergemeinschaft kann nur eine Verwaltungsmaßnahme sein. Ein Beschluss über eine Verfügung bzw eine im Individualinteresse liegende Änderung an Allgemeinteilen ist wegen Kompetenzüberschreitung nichtig. Der Beschluss kann unbefristet angefochten und vom Gericht zur Klarstellung der Rechtslage beseitigt werden.

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