vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Benützungsentgelt für übermäßige Sachnutzung eines Miteigentümers erst ab Widerspruch

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/454Zak 2021, 253 Heft 13 v. 18.8.2021

ABGB: § 828, § 839, § 1041

EO: § 382b

Ein Benützungsentgelt für die übermäßige Sachnutzung durch einen anderen Miteigentümer kann nicht nur für die Zukunft, sondern auch für vergangene Zeiträume geltend gemacht werden, dies jedoch erst ab jenem Zeitpunkt, in dem dieser Nutzung ausdrücklich oder schlüssig widersprochen wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte