ABGB: § 231
AußStrG: § 133 Abs 3
Die Einkommenslosigkeit des betreuenden Elternteils rechtfertigt grundsätzlich keine Minderung des Geldunterhalts.
ABGB: § 231
AußStrG: § 133 Abs 3
Die Einkommenslosigkeit des betreuenden Elternteils rechtfertigt grundsätzlich keine Minderung des Geldunterhalts.