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Verjährung von Beitragsnachforderungen beginnt erst nach ordnungsgemäßer Abrechnung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/431Zak 2021, 238 Heft 12 v. 3.8.2021

WEG: § 32 Abs 2

ABGB: § 914, § 1478, § 1480

Die in Schriftform zu treffende Vereinbarung über einen abweichenden Aufteilungsschlüssel iSd § 32 Abs 2 WEG ist objektiv nach ihrem Wortlaut auszulegen.

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