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Unwirksamkeit der Kündigung wegen vorangegangener Vertragsaufhebung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/429Zak 2021, 238 Heft 12 v. 3.8.2021

ABGB: § 1118

MRG: § 33

Die Aufhebung des Mietverhältnisses wegen eines Zinsrückstandes nach § 1118 ABGB tritt mit der Aufhebungserklärung ein, auch wenn der Mieter die Räumungspflicht noch gem § 33 Abs 2 und 3 MRG durch Nachzahlung des Rückstandes abwenden kann. Im Fall der rechtzeitigen Nachzahlung wird die Aufhebungserklärung rückwirkend unwirksam.

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