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Keine Mangelhaftigkeit bei vorbehaltlosem Vertragsabschluss trotz Kenntnis

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/424Zak 2021, 236 Heft 12 v. 3.8.2021

ABGB: § 863, § 1096 Abs 1

Die Vereinbarung, dass der Mieter die zum bedungenen Gebrauch des Mietobjekts erforderlichen Bewilligungen generell selbst einzuholen hat, ist zulässig. Dies gilt auch im Vollanwendungsbereich des MRG, sofern es nicht um die Bewilligung von in die gesetzliche Erhaltungspflicht des Vermieters fallenden Maßnahmen geht.

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