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Keine Unmöglichkeit der Realteilung wegen Wertminderung um 12 %

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/420Zak 2021, 235 Heft 12 v. 3.8.2021

ABGB: § 830, § 843

WEG: § 3 Abs 1 Z 3

Die Realteilung ist unmöglich, wenn sie zu einer beträchtlichen Wertminderung im Vergleich zur ungeteilten Sache führt. Eine Differenz von 11,76 % kann im Einzelfall noch als geringfügige, die Realteilung nicht ausschließende Wertminderung qualifiziert werden (Zurückweisung der Revision).

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