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Nachbarrechtliche Unterlassungsklage gegen mittelbaren Störer

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/416Zak 2021, 234 Heft 12 v. 3.8.2021

ABGB: § 364 Abs 2

Als mittelbarer Störer ist der Liegenschaftseigentümer nur dann für eine nachbarrechtliche Unterlassungsklage passiv legitimiert, wenn er die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit hat, die Störungen durch Dritte zu steuern und zu verhindern.

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