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Kein Antragsrecht von Angehörigen auf Umbestellung des Erwachsenenvertreters

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/413Zak 2021, 233 Heft 12 v. 3.8.2021

AußStrG: § 117 Abs 1, § 122 Abs 2, § 127 Abs 3, § 128

Nahen Angehörigen des Betroffenen steht kein Antragsrecht auf Bestellung oder Umbestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters zu. Sie können solche Maßnahmen nur anregen. Aus der beschränkten Rechtsmittellegitimation naher Angehöriger gegen die Auswahl des Erwachsenenvertreters lässt sich kein Antragsrecht ableiten.

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