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Kein Rechtsmittel des Verfahrenshelfers gegen Bewilligungsbeschluss

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/403Zak 2021, 223 Heft 12 v. 3.8.2021

In der ausführlich begründeten E 5 R 33/21v bekräftigte das OLG Graz die herrschende Rsp, die eine Rechtsmittellegitimation des Verfahrenshelfers gegen die Bewilligung der Verfahrenshilfe ablehnt (so auch LG Feldkirch 2 R 283/20p = Zak 2021/107, 63; gegenteilig OLG Innsbruck 3 R 4/20t = Zak 2020/187, 102).

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