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Außergewöhnliche Betriebsgefahr eines auf der Autobahn stehenden Kraftfahrzeugs

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/390Zak 2021, 218 Heft 11 v. 14.7.2021

EKHG: § 11 Abs 1

Von einem Kfz, das auf einem Fahrstreifen der Autobahn zum Stillstand gekommen ist, geht eine außergewöhnliche Betriebsgefahr aus, es sei denn, das Fahrzeug wurde bloß verkehrsbedingt angehalten.

Wenn ein Kfz durch einen starken Bremsvorgang gerade noch rechtzeitig vor einem verunfallten, einen Fahrstreifen blockierenden Fahrzeug angehalten wird, kann man nicht von einem bloß verkehrsbedingten Anhalten sprechen. Von dem angehaltenen Kfz geht daher eine außergewöhnliche Betriebsgefahr aus (hier: für nachfolgende Fahrzeuge).

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