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Verschuldensteilung bei Kollision mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/388Zak 2021, 217 Heft 11 v. 14.7.2021

ABGB: § 1304, § 1311

StVO: § 20, § 76 Abs 5

Ein Fußgänger, der eine breite Straße an einer Stelle ohne Fußgängerübergang überqueren will, muss sich nach stRsp bei Erreichen der Fahrbahnmitte erneut vergewissern, dass die weitere Überquerung gefahrlos möglich ist und er den Fahrzeugverkehr nicht behindert. Fahrzeuglenker können grundsätzlich darauf vertrauen, dass sich ein der Fahrbahnmitte nähernder Fußgänger entsprechend verhalten wird.

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