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Anwaltshaftung wegen unterlassener Erörterung eines Angebots der Rechtsschutzversicherung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/385Zak 2021, 216 Heft 11 v. 14.7.2021

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299

RAO: § 9 Abs 1

Das Angebot der Rechtsschutzversicherung, im Fall der Vertretung durch von ihr genannte Rechtsanwaltskanzleien die Kosten für eine Sammelklage zu übernehmen, leitete der Anwalt zwar als Anhang einer E-Mail "zur Kennt-

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