vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dullinger, Abbestellungsrecht des Käufers? - Anmerkung zu OGH 6 Ob 24/20b, JBl 2021, 338.

LiteraturübersichtSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/355Zak 2021, 200 Heft 10 v. 30.6.2021

In 6 Ob 24/20b = Zak 2020/666, 378 wertete der OGH die Verpflichtung eines Verbraucher-Käufers zur Zahlung eines Reugeldes als gröbliche Benachteiligung iSd § 879 Abs 3 ABGB, wenn das Reugeld jenen Betrag überschreitet, der sich bei Reduktion des Kaufpreises um die Ersparnisse ergibt, die der Verkäufer aufgrund des Unterbleibens der Erfüllung hat. Begründet wurde dies in Anschluss an Aichberger-Beig (Stornogebührenvereinbarungen in Kaufverträgen, VbR 2020/5, 14; dazu Zak 2020/101, 60) damit, dass das werkvertragliche Abbestellungsrecht und die Anrechnungsregel des § 1168 ABGB analog auf Kaufverträge angewendet werden können. Die Autorin lehnt diese von der hA und der bisherigen Rsp abweichende Auffassung ab.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte