PHG: § 4, § 5
Produkthaftungs-RL: Art 2
Ein falscher Gesundheitstipp in einer gedruckten Zeitung, der zu Gesundheitsschäden geführt hat, kann nicht als Produktfehler des Zeitungsexemplars angesehen werden. Eine verschuldensunabhängige Produkthaftung des Verlags, der Druckerei oder des Autors als "Hersteller" scheidet daher aus.