Vorkaufsrechte sind ein beliebtes Mittel, um zukünftige Eigentumsverhältnisse einer Liegenschaft beeinflussen zu können. Häufig werden sie bei der Übergabe von Liegenschaften innerhalb der Familie vereinbart; außerdem können sie der grundbücherlichen Absicherung von schuldrechtlichen Belastungs- und Veräußerungsverboten dienen, wenn der Verbotsberechtigte nicht dem in § 364c ABGB genannten Personenkreis angehört und daher ein Belastungs- und Veräußerungsverbot im Grundbuch nicht eingetragen werden kann. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle höchstgerichtliche Judikatur zum Vorkaufsrecht bei Liegenschaftsverträgen. Auf dieser Grundlage werden anschließend die Einsatzmöglichkeiten und die Handhabung des in der Praxis eher selten genutzten Intimationsprotokolls nach §§ 83 ff NO dargestellt, aufgrund dessen der Vorkaufsfall bekannt gemacht, das Vorkaufsrecht gelöscht und gegebenenfalls der Vorkaufsberechtigte als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden kann.