In dem Verbandsprozess 4 Ob 63/21z hat der OGH einer Unternehmerin die Verwendung einer AGB-Klausel, nach der im Fall eines Widerspruchs zwischen Vertragsbestimmungen und Gesetzen Letztere den Vorrang haben, wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 6 Abs 3 KSchG) untersagt.