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G. Graf, Der Erstattungsanspruch bei der SEPA-Lastschrift, Auswirkungen auf das Valutaverhältnis, ÖBA 2020, 235.

LiteraturübersichtSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/287Zak 2020, 180 Heft 9 v. 20.5.2020

Im Fall einer SEPA-Lastschrift kann der Kontoinhaber gem § 70 Abs 1 ZaDiG 2018 binnen acht Wochen ohne weitere Voraussetzungen die Rückgängigmachung der Kontobelastung verlangen (Erstattungsanspruch). Bernsteiner/Miernicki (SEPA-Lastschrift und Valutaverhältnis, ÖBA 2019, 411) vertreten die Ansicht, dass die Forderung des Gläubigers, die mit der Lastschrift beglichen werden soll, in dem Zeitpunkt erlischt, in dem der eingezogene Betrag bei der Inkassobank einlangt. Da die Erstattung nicht zum Wiederaufleben der Forderung führe, könne der Gläubiger im Fall der unberechtigten Ausübung des Erstattungsrechts nur Schadenersatz- oder Bereicherungsansprüche geltend machen. Der Autor lehnt diese Schlussfolgerungen ab. Die Vereinbarung der Zahlung per SEPA-Lastschrift sei dahin auszulegen, dass die Erfüllungswirkung unter der Bedingung des Nichtausübens des Erstattungsanspruchs steht. Nach der Erstattung lebe die ursprüngliche Forderung wieder auf, sofern sie berechtigt ist. Akzessorische Sicherheiten blieben bis zum Ablauf der Erstattungsfrist aufrecht.

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