WEG: § 18 Abs 2
Schadenersatzansprüche, die dem Bauträger wegen Baumängeln des Wohnungseigentumshauses gegen einen Werkunternehmer zustehen, können nicht gem § 18 Abs 2 WEG zur Geltendmachung an die Eigentümergemeinschaft abgetreten werden, auch wenn der Bauträger Wohnungseigentümer ist.