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Aktivlegitimation des Bestandgebers für Räumungsklage trotz Zession der Bestandzinsforderungen

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/280Zak 2020, 177 Heft 9 v. 20.5.2020

ABGB: § 1118, § 1392

Die Zession der offenen Bestandzinsforderungen an einen Dritten ändert nichts daran, dass der Bestandgeber den Bestandvertrag wegen des Rückstandes gem § 1118 ABGB aufheben und den Bestandnehmer auf Räumung klagen kann.

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