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Schutz des Schuldners vor nochmaliger Inanspruchnahme auch bei Legalzession an Versicherer

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/279Zak 2020, 177 Heft 9 v. 20.5.2020

VersVG: § 67

ABGB: § 1395

Der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Ersatz von Prozesskosten geht im Weg der Legalzession nach § 67 VersVG auf den Rechtsschutzversicherer über, der diese Kosten getragen hat (hier: Kosten der Privatbeteiligung im Strafverfahren).

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